Gemeinsam gegen Wohnungslosigkeit

Menschen ohne Wohnung in feste Mietverhältnisse bringen – das ist unser Ziel.

Wenn Sie sich als Immobilienbesitzer:in für das Projekt Housing First Stuttgart interessieren, haben Sie vermutlich den Wunsch, mit Ihrer Immobilie etwas Positives zu bewirken. Helfen Sie mit, Menschen wieder in gesicherten Wohnraum zu bringen!

Die angehenden Mieter:innen werden von uns sozialarbeiterisch unterstützt. Für Angelegenheiten rund um das Mietverhältnis, aber auch alle anderen Lebensthemen stehen wir zur Seite. Gleiches gilt natürlich auch für Ihre Anliegen als Vermieter:in.

Diese Vorteile haben Sie als Vermieter:in:

Wir brauchen Wohnungen! Wir suchen konkret:

Die aktuellen Mietobergrenzen für Personen im Leistungsbezug:

HaushaltsgrößeMietobergrenze
(Kaltmiete)
Wohnfläche
(Orientierung)
1 Person566,00 €45 m²
2 Personen670,00 €60 m²
3 Personen780,00 €75 m²
4 Personen923,00 €90 m²
5 Personen1.045,00 €105 m²
6 Personen1.300,00 €120 m²
jede weitere Person+ 162,50 €+ 15 m²

Mietobergrenzen 2023/2024 in Stuttgart, Stand 01. Januar 2023; Quelle: LHS Stuttgart, GRDrs 881/2022

Leider war die Nachfrage so hoch, dass wir keine Anfragen mehr annehmen können. Bei Housing First Stuttgart gilt bis auf Weiteres wieder ein Aufnahmestopp.

Wir bitten um Verständnis.

Wohnungsangebote von Vermieter:innen werden weiterhin gerne entgegengenommen.